Konzept zur Gewaltprävention

Wo Kinder zusammen leben und lernen entstehen Konflikte. Unser Ziel ist es, die Kinder unserer Schule dazu zu befähigen, ihre Konflikte gewaltfrei auszutragen und zu lösen.

Wichtig dabei ist eine positive Grundhaltung, die seit zwei Jahren auch durch unseren musisch-kreativen Schwerpunkt gestützt wird. Aber auch bei uns gibt es natürlich Auseinandersetzungen, denen wir mit folgenden Mitteln begegnen:
  • Streitschlichter
  • Schulparlament
  • Klassen- und Schulregeln
  • Gewaltprävention im Unterricht
  • Absprachen zum Umgang mit Regelverstößen


Streitschlichter
Schüler und Schülerinnen aus dem dritten Schuljahr werden in der Streitschlichter-AG ein Halbjahr lang zu Mediatoren und Mediatorinnen ausgebildet. Mit Beginn des vierten Schuljahres können sie die Aufgaben der Streitschlichter übernehmen. Im
Rahmen dieser Tätigkeit helfen die Streitschlichter anderen Kindern in der Pause, Konflikte durch Gespräche und Vereinbarungen zu lösen. Es wird ein Streitschlichtervertrag zwischen den beiden Streitenden erstellt, der im gegenseitigen
Einvernehmen unterschrieben wird. So lernen die Schüler und Schülerinnen über Streitigkeiten nachzudenken, sie zu verbalisieren und zukünftig zu vermeiden. Wichtig ist dabei die Einsicht in den eigenen Anteil am Streit. Dabei regeln die ausgebildeten Mediatoren/Mediatorinnen Streit ohne Hilfe einer Lehrperson.

In der wöchentlich stattfindenden AG wird über vorgefallene Streitigkeiten geredet und reflektiert, indem die schriftlich festgehaltenen Verträge präsentiert werden.

Schulparlament
Jede Klasse der Jahrgänge 2, 3 und 4 wählt pro Schuljahr zwei Kinder als ihre Vertreter für das Schulparlament. Dieses wählt seinerseits für ein Jahr zwei Vertreter für das Kinder- und Jugendparlament in Castrop-Rauxel. Die gewählten Vertreter nehmen an regelmäßigen Sitzungen oder Arbeitsgemeinschaften teil. Das Schulparlament an unserer Schule hat die Aufgabe, Anliegen aus den Klassen vorzutragen oder Entscheidungen und Regelungen zu treffen. So werden allgemeine Schulregeln aufgestellt und diskutiert sowie über mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung von Regeln entschieden. Auch wurde 2014 über die Verteilung der Gelder für neues Pausenspielzeug entschieden. Das Schulparlament stimmt somit in Vertretung der jeweiligen Klasse auch über die Ahndung von Regelverstößen ab. Somit werden Strafen oder Konsequenzen für die Kinder von den Kindern selbst aufgestellt, sind somit einsichtiger und werden stärker akzeptiert. 2013 wurden Regeln für das Fußballspiel in den Pausen aufgestellt und für alle Kinder der Schule veröffentlicht.

Klassen- und Schulregeln
Die allgemein gültigen Schulregeln stellen einen Katalog dar, der allen in der Schule Beschäftigten sowie den Kindern ein geregeltes Zusammenleben- und lernen gestattet. In regelmäßigen Abständen werden Eltern und Kinder zu ihrem Kenntnisstand der Regeln befragt. Die Übersicht aller Regeln findet sich im Hausaufgabenheft, das jedes Kind zu Beginn eines Halbjahres kostenlos von der Schule erhält.

Es gibt Schulhof-, Gebäude- und Toilettenregeln, die genau vorgeben, was erlaubt und erwünscht ist. Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule sollen miteinander freundlich und friedlich umgehen, sich respektieren und achten, miteinander spielen und lernen sowie achtsam mit Schuleigentum umgehen.

Werden Klassen- oder Schulregeln missachtet, droht eine gelbe Karte. Diese stellt eine Verwarnung für den jeweiligen Tag dar. Sollte ein Kind zwei Regelverstöße an einem einzigen Tag begehen, erhält es die rote Karte. Das Schulparlament hat 2009 darüber entschieden, dass bei einer roten Karte ein kurzer Vortrag vor der Klasse gehalten werden und eine schriftliche Reflexion über das Fehlverhalten fixiert werden sollte. In diesem Fall erhält das Kind einen vorgegebenen und für die jeweilige Klassenstufe angemessenen Vordruck (s. Anlagen) und füllt diesen zum nächsten Tag aus. Für das Wohl der anderen Kinder ist als Vorsatz ein kleiner selbstgewählter Dienst zu leisten, etwa das Aufräumen der Klasse, das Stühlehochstellen oder auch ein Entschuldigungsbrief oder -bild.

Jede Klasse bespricht regelmäßig die Schulregeln, z.B. mit der Regel der Woche. Außerdem besteht die Möglichkeit, in Absprache eigene von den Schülern und Schülerinnen vorgebrachte und akzeptierte Klassenregeln aufzustellen. Dabei sollten diese möglichst positiv und eindeutig formuliert sein, so dass die Regeln einsichtig und verständlich sind. Sie sollen eine angenehme Lernathmosphäre schaffen und allen Kindern gleiche Rechte auf ungestörtes Lernen und geordnetes, freundliches Miteinander ermöglichen.

Für Kinder, die häufig rote Karten erhalten und somit besonders viele Regelverstöße begehen, besteht die Möglichkeit eine spezielle Gesprächsstunde zu besuchen. Diese wird möglichst von der Schulleitung durchgeführt, damit die Kinder einen neuen Gesprächspartner haben und in einer anderen, aber trotzdem angenehmen Gesprächsathmosphäre reden können. Hier wird versucht, mit den jeweiligen Kindern über ihr Verhalten zu sprechen, ihre Sicht zu den negativen Vorfällen zu ergründen und ihnen eine Stärkung ihrer positiven Eigenschaften zu vermitteln, so dass sie in Zukunft die Regeln vielleicht besser einsehen und beachten können.

Gewaltprävention im Unterricht:
In vielen Unterrichtsstunden während des ganzen Schuljahres wird das Thema Gewaltprävention behandelt. Besonders im Sachunterricht oder im Religionsunterricht finden sich viele Ansatzpunkte rund um das Thema Gewalt, Streit, Frieden. So ist das Thema fest im gesamten Schuljahr und in allen Klassenstufen
verankert. Zusätzlich steht jeder Klasse im Rahmen des Deutschunterrichts eine Stunde für die Durchführung eines Klassenrats zu Verfügung.

Absprachen zum Umgang mit Regelverstößen:
Vermehrt muss die Schule erzieherische Aufgaben wahrnehmen, um Kindern grundlegende Kompetenzen in den Bereichen Höflichkeit und gewaltfreier Umgang miteinander zu vermitteln. Dabei ist es uns wichtig, zwischen der Persönlichkeit des Kindes und seinem Verhalten zu differenzieren. Unser Ziel ist es, jedem Kind die Möglichkeit zu geben, ein falsches Verhalten zu überdenken und zu verändern.

Durch eine deutliche Haltung aller Lehrkräfte und eine klare Sprache vermitteln wir den Kindern, wenn sie Grenzen erreicht oder überschritten haben. Die Konsequenzen werden im Spannungsfeld der gerechten Behandlung aller und der individuellen Situation der Betroffenen festgelegt.

Für massive Regelverstöße hat die Lehrerkonferenz 2014 folgende Vorgehensweise festgelegt:
Einheitliche Reaktionen bei massiven Regelverstößen anzuwenden bei Kindern, die durch positive Verstärkung des gewünschten Verhaltens und den im Erziehungskonzept erläuterten Erziehungsmaßnahmen nicht zu angemessenem Verhalten bewegt werden können
  • 1. Gespräch mit Eltern über mögliche Maßnahmen, die eintreten, wenn sich die Regelverstöße des Kindes wiederholen. Die Eltern werden auch über die Möglichkeit informiert, das Kind in der akuten Situation vom Krankenwagen abholen zu lassen, wenn keine erwachsene Bezugsperson erreichbar ist.
  • 2. Ist das Kind nicht beschulbar, wird es abgeholt. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, Kinder mit dem Krankenwagen abholen zu lassen, die dann in die Kinderklinik gebracht werden.
  • 3. Greift ein Kind eine Lehrkraft oder Schulpersonal körperlich oder verbal an, wird das Kind sofort vom Unterricht ausgeschlossen und abgeholt.
  • a) Welche Ordnungsmaßnahme daraus erfolgt wird zu einem späteren Zeitpunkt (möglichst am nächsten Tag) entschieden.
  • b) In welchem Umfang (mind. ein Tag) es durch eine Ordnungsmaßnahme ausgeschlossen wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt (möglichst am nächsten Tag) entschieden.
  • 4. Andere massive Regelverstöße haben individuelle Reaktionsmöglichkeiten:
  • a) Durchführung einer Ordnungsmaßnahme: schriftlicher Verweis, Unterricht in paralleler Lerngruppe, Ausschluss vom Unterricht.
  • b) Individuelle Lösungen: Elternaufsicht während des Unterrichts bzw. der Pause, Verkürzung des Unterrichts.