Beratungskonzept

Beratung als Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Grundschule
Beratung an der Grundschule Am Hügel bezeichnet im Allgemeinen ein Gespräch, das zum Ziel hat, ein Problem zu lösen oder sich einer Lösung anzunähern. Gespräche dieser Art sind alltäglicher Bestandteil des Schullebens und bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von allen an Schule Beteiligten.

Die Beratung ist ein wichtiger Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages unserer Schule. Das Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern ihre optimale Entwicklung zu ermöglichen, indem Fähigkeiten und Fertigkeiten, Begabungen, Interessen und soziale Verantwortlichkeit gefördert werden. Am Beratungsprozess beteiligt sind alle Personengruppen und Institutionen, die Schule direkt oder indirekt gestalten.

Beratung der Erziehungsberechtigten und der Kinder findet zuallererst durch die Klassen- und Fachlehrer/innen statt. Je nach Situation werden aber auch die Schulleitung, Mitarbeiterinnen der Offenen Ganztagsschule oder außerschulische Beteiligte (z.B. Therapeuten, Vertreter von Tagesgruppen, Vertreter von Kindertageseinrichtungen, Förderschullehrkräfte, Vertreter des Jugendamts oder der Schulaufsicht) hinzugezogen.

Als Fachliteratur stehen an unserer Schule zur Verfügung:
  • das Arbeitspapier zur Elternberatung „Konflikthafte Beratungsanlässe“ zusammengestellt vom Arbeitskreis Beratung beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen. Juni 2010
  • „Materialien zur Übergangsberatung von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen“ zusammengestellt vom Arbeitskreis Beratung beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen. November 2006
  • die Handreichung „Beratung in der Grundschule. Konzepte zur Beratung im Übergangsverfahren“ herausgegeben vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung in Soest. 1997


Diese Literatur sowie alle vorhandenen Unterlagen befinden sich im Ordner „Übergang zu weiterführenden Schulen“ im Aktenschrank im Schulleiterbüro und stehen allen Lehrkräften zu Verfügung.

Zu dem o.g. Arbeitspapier gab es eine Informationsveranstaltung des Arbeitskreises Beratung im Herbst 2010, an der eine Kollegin unserer Schule teilnahm. Diese informierte dann ihrerseits das Kollegium über die wichtigsten Inhalte auf einer Lehrerkonferenz im Dezember 2010.

Grundsätze der Beratung
Beratung hat grundsätzlich das Ziel, alle Beteiligten in die Lage zu versetzen, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler optimal begleiten zu können. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind Beratungsgespräche
  • vertraulich
  • von gegenseitiger Achtung getragen
  • an den Entwicklungschancen des Ratsuchenden ausgerichtet
  • unabhängig von den Interessen Dritter (unter Beachtung der Verantwortungsstruktur des Systems Schule)
  • in das Beratungskonzept der Schule eingebunden


Beratungsanlässe
In erster Linie werden Eltern in Beratungsgesprächen über den Entwicklungsstand ihrer Kinder aus Sicht der Schule (in der Regel vertreten durch die Klassenlehrerin) informiert. Diese Gespräche finden regelmäßig einmal pro Schulhalbjahr im Rahmen der Elternsprechtage statt. Die Elternsprechtage finden innerhalb einer zum Halbjahresbeginn festgelegten Woche statt. Die Termine werden mit den Beteiligten individuell abgesprochen.

Auch Eltern beraten Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen der Offenen Ganztagsschule als Fachleute für ihr Kind. Sie bringen ihre Erfahrungen mit ihrem Kind und ihr Wissen darüber in Gespräche mit den pädagogischen Kräften ein und leisten damit wertvolle Beiträge zur pädagogischen Arbeit. So ist an unserer Schule der erste Elternsprechtag in der ersten Klasse auch dafür vorgesehen, dass die Eltern den LehrerInnen ihr Kind aus ihrer Sicht vorstellen, - zum Beispiel, was sie an ihrem Kind besonders schätzen, welche Potentiale sie bei ihrem Kind erkennen, was sie sich für seine weitere Entwicklung – besonders in der Schule – wünschen und natürlich auch, welche Schwierigkeiten und besonderen Belastungen sie evtl. sehen, worüber sie sich Sorgen machen oder was sonst ihrer Meinung nach über ihr Kind wissenswert ist.

Beratung als Einzelfallhilfe
Im Bedarfsfall vereinbaren Eltern und Lehrkräfte Gesprächstermine außerhalb der Elternsprechtage, um die Kooperation zu intensivieren oder ein aktuelles Anliegen zu besprechen. Mögliche Themen können dabei Lernstörungen, besondere Schwierigkeiten (z.B. beim Erlernen des Lesens, bei Rechenschwäche), Verhaltensprobleme, Vorbereitung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen bei sich abzeichnenden Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprachentwicklung sowie der sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler sein. Im Einzelfall können auch regelmäßige Beratungstreffen über einen festgelegten Zeitraum vereinbart werden.

Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungsinstitutionen
Außerschulische Beratungsinstitutionen bieten wichtige Spezialkompetenzen für die Arbeit in der Schule und mit allen Erziehenden an. Wo immer es notwendig und sinnvoll ist, sind wir offen für eine Zusammenarbeit mit diesen Institutionen. Wir unterstützen Eltern gern bei der Auswahl außerschulischer Beratungsinstitutionen. Den Erstkontakt nehmen im Allgemeinen die Eltern selbst auf. Wenn die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind, können Schule und außerschulische Institution eng zusammenarbeiten, was eine umfassende und zügige Bearbeitung von Problemen sehr unterstützt. Auch eine Begleitung von Eltern und Kind zu einer Beratungsstelle kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein und auf Wunsch der Eltern geleistet werden.

Gute, z.T. langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit gibt es bereits mit der Erziehungsberatungsstelle der Stadt Castrop-Rauxel und dem Jugendamt Castrop-Rauxel. Es ist aber immer auch möglich, auf Wunsch der Eltern und nach Schweigepflichtentbindung mit dem zuständigen Kinderarzt oder Therapeuten eines Kindes zusammenzuarbeiten. Soweit sinnvoll und machbar, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, auftretende Schwierigkeiten nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch mit kompetenter Unterstützung von außen zu lösen – oder auch zu lernen, mit ihnen umzugehen. mit ihnen umgehen zu lernen.

Schullaufbahnberatung
... zu Beginn der Grundschulzeit

Beratung beginnt an unserer Schule nicht erst mit dem Schulbeginn der Kinder. Im Vorfeld des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delfin4 werden die Eltern der vierjährigen Kinder auf einem Informationsabend, den die Schulleitung zusammen mit den Leiterinnen des Familienzentrums Castrop vorbereitet und durchführt, über das Verfahren, aber auch über notwendige und sinnvolle Fördermaßnahmen im Vorfeld des schulischen Lernens informiert. Bereits an dieser Stelle gibt es ein Beratungsangebot für Eltern mit Fragen zu Schulfähigkeit und Entwicklungen. Ansprechpartner sind die Kindertageseinrichtungen und die Schulleitung.

Beim Übergang vom Kindergarten in die Schule werden die Eltern der Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden, im Herbst des Vorjahres auf einem Elternabend über den Ablauf der Einschulung (siehe auch „Einschulung als Prozess“) und die Schwerpunkte unserer Schule informiert. Auch hier wird den Eltern das Angebot zu einem individuellen Beratungsgespräch vor der Anmeldung gemacht.

Im Rahmen der Anmeldung der Schulneulinge findet an unserer Schule die Schuleingangsdiagnostik in Form eines Schulspiels für alle Kinder statt (vgl. „Einschulung als Prozess“). Alle Eltern erhalten eine Rückmeldung über das bei den Kindern beobachtete Verhalten. Gegebenenfalls werden die Eltern in einem vertraulichen Gespräch über die Möglichkeiten der Förderung im Vorfeld der Einschulung informiert.

Zu Beginn des ersten Schuljahres werden die Kinder, die Auffälligkeiten im Unterricht zeigen, in den zwei Wochen vor den Herbstferien noch einmal einen intensiven Diagnoseverfahren unterzogen, um die Ursachen für mögliche beginnende Lernschwierigkeiten zu ermitteln. Nach Abschluss der Diagnostik werden die Eltern über die Möglichkeiten schulischer und außerschulischer Förderung informiert.

... zum Ende der Grundschulzeit
Dem Beratungsprozess, der sich durch die gesamte Grundschulzeit zieht, liegen zwei wesentliche Funktionen zu Grunde: sie soll Orientierung bieten und Entscheidungshilfe sein (vgl. „Material zur Übergangsberatung von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen“ des Schulamts für den Kreis Recklinghausen, November 2008).

Die Beratung soll Orientierung bieten, d.h. die Konsequenzen der Schulwahl müssen verdeutlicht werden, mögliche Bildungsziele werden aufgezeigt und Informationen über Bildungswege und deren Voraussetzungen verdeutlicht. In diesem Zusammenhang wird auch das örtliche Schulangebot vorgestellt. Dieser Beratungsfunktion entspricht der zentrale Informationsabend für die Eltern der Viertklässler im Herbst. In diesem Rahmen werden die möglichen Bildungswege aufgezeigt und die örtlichen Schulen stellen sich vor.

Zwischen November und Januar finden in den ortsansässigen weiterführenden Schulen Informationsveranstaltungen für die Eltern der Viertklässler statt. Die Informationen, die wir von den Schulen erhalten, werden sofort an die Eltern der Viertklässler weitergeleitet. Auf diese Weise erhalten Eltern eine weitere Möglichkeit der Orientierung über eine mögliche Schulwahl.

Die Beratung soll Entscheidungshilfe sein, d. h. Eltern und Lehrkräfte beraten gemeinsam über die schulische Zukunft des Kindes. „Letztlich geht es hier darum, eine Aussage darüber zu machen, wie sich ein Kind in einer bestimmten Schulform bzw. sogar einer bestimmten Schule in Zukunft verhalten wird.“ („Material zur Übergangsberatung von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen“ des Schulamts für den Kreis Recklinghausen, November 2008) Um diese Prognose so treffend wie möglich zu gestalten ist eine enge Zusammenarbeit beider am Entscheidungsprozess beteiligten Parteien notwendig. In einem vertraulichen Gespräch im Vorfeld der Empfehlung werden die Vor- und Nachteile einer Schulform für das jeweilige Kind gegenübergestellt und dann eine möglichst einstimmige Entscheidung getroffen.

Für die Beratung stehen verschiedene Beobachtungsbögen und Übersichten als Entscheidungshilfen zur Verfügung, die Beratungslehrkräfte wählen können. Verpflichtend ist die Erstellung eines Protokolls des Beratungsgesprächs bzw. der Beratungsgespräche. Das Formular wie alle anderen Unterlagen befinden sich im Ordner „Übergang zu weiterführenden Schulen“ im Aktenschrank im Schulleiterbüro.